Preise / AGB

Meine Preise entsprechen den regional üblichen Tarifen. Berechnet werden Aufwand zur Planung, Vorbereitung und Durchführung, sowie gegebenenfalls Material- und Anfahrtskosten. Für die Durchführung liegt ein Preis von ca. 40,- € pro Stunde zugrunde oder ca. 230,- € pro Tag. Bei ganz- oder mehrtägigen Fahrten werden außerdem noch Spesen für die Verpflegung fällig.

Für Kleingruppen biete ich bei einigen Touren reduzierte Sonderpreise.

Gruppengröße: bis 20 Personen. Ist die Gruppe größer, muss sie geteilt werden, um die gute Qualität der Führung garantieren zu können. Je nach Art der Führung und der Örtlichkeit, kann es notwendig sein, die maximale Teilnehmerzahl niedriger anzusetzen. Muss die Gruppe geteilt werden, vermittle ich eine Kollegin / einen Kollegen für die Führung der 2. Gruppe.

Bei Busgruppen, die größer als 20 Personen sind, besteht kein Anspruch auf Führungen außerhalb des Busses, wenn nicht ein zweiter Führer hinzugezogen wird, da bei Gruppengrößen über 20 TN kein Versicherungsschutz über die Haftpflichtversicherung gewährleistet ist.

Für die Planung individueller Touren berechne ich eine Grundgebühr von 40,- € pro Tagesplan. Diese 40,- € sind vorab zu leisten. Je nach Planungsaufwand können höhere Kosten entstehen. Dies bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Kommt ein Führungsvertrag zustande wird die Grundgebühr von 40,- € pro Tag mit dem Honorar verrechnet.

Berufshaftpflicht-Versicherung

Im Rahmen der BVGD-Mitgliedschaft besteht eine Haftpflichtversicherung mit einem weltweiten Geltungsbereich und einer Deckungssumme von EUR 10.000.000 für Personen- und Sachschäden bei der Generali Versicherung AG, München.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Führungsaufträge können schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erteilt und angenommen werden; soweit möglich soll eine Auftragsbestätigung erfolgen.
  2. Beide Vertragsparteien können bis spätestens 5 Tage vor dem vereinbarten Führungsbeginn vom jeweiligen Führungsauftrag zurücktreten. Danach wird bei Rücktritt seitens des Kunden eine Ausfallentschädigung von 70% des Honorars berechnet.
  3. Bei Verspätungen seitens des Kunden besteht für mich / den Gästeführer eine Wartezeit von 15 Minuten bei bis zu 2-stündigen Führungen, 30 Minuten bei längeren Führungen, falls die Verspätung nicht telefonisch gemeldet wurde. Die Dauer der Führung verkürzt sich entsprechend der Verspätung. Im Falle, dass der Kunde ohne Absage gar nicht erscheint, behalten ich mir vor 90 % des Honorars und die Anfahrtskosten in Rechnung zu stellen. Bei unverschuldetem Fernbleiben (z.B. in Folge Unfall oder höherer Gewalt) entfällt die gebuchte Führung für beide Vertragspartner folgenlos.
  4. Im Falle einer unverschuldeten Verspätung meinerseits am Treffpunkt oder der Unmöglichkeit des Kommens (z.B. in Folge von Unfall oder Krankheit) werden Sie möglichst schnell benachrichtigt. Wenn möglich, wird ein anderer Gästeführer die Führung übernehmen, andernfalls entfällt die gebuchte Begleitung/Führung für beide Vertragspartner folgenlos. Es entstehen niemandem Ansprüche auf Entschädigung oder Ersatz jedweder Art. Ansonsten besteht Haftung nur in Höhe des vereinbarten Honorars.
  5. Die maximale Teilnehmerzahl einer Führung beträgt in der Regel 20 Personen, sofern nicht in der Ausschreibung des Programms eine andere Teilnehmerzahl festgesetzt ist. Bei Überschreitung dieser Teilnehmerzahl bin ich / ist der Gästeführer berechtigt, auf den Einsatz eines zweiten Gästeführers zu bestehen und anderenfalls die Durchführung der Führung der zu verweigern, beziehungsweise, bei Busfahrten auf Erläuterungen im Bus mit Mikrofon zu beschränken.
  6. Das Honorar wird zwischen mir / dem Gästeführer und dem Gast frei vereinbart. Bei mehrstündigen Führungen fallen zusätzlich Spesen für die Verpflegung an.
  7. Bei Entfernungen weit über 20 Kilometer zum Treffpunkt der Führung kann – nach vorheriger Vereinbarung – ein zusätzlicher Betrag für die Fahrtkosten in Rechnung gestellt werden.
  8. Der Gesamtpreis  ist am Ende der Führung bar gegen Quittung an den/die Gästeführer/in zu entrichten. Bei Beträgen über 150,- € wird eine Rechnung geschrieben. Eventuell anfallende Eintrittsgelder und / oder Parkgebühren und andere Fremdkosten sind vom Gast vor Ort unmittelbar zu entrichten.
  9. Die Teilnahme an meinen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Inhalte sind sorgfältig erwogen und geprüft. Der / die Gästeführer/in haftet nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch den Gästeführer selbst oder durch seine/n gesetzliche/n Vertreter/in oder Erfüllungsgehilfen/in beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen. In den übrigen Fällen bezieht sich die Haftung des Gästeführers ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs und ist begrenzt auf maximal die Höhe des Führungshonorars.
  10. Bei Sturm und Gewitter oder anderen Gefahren für Leib und Leben kann der Gästeführer die Führung abbrechen bzw. absagen. Sollte eine Fortsetzung / Verschiebung nicht möglich sein entfällt die restliche Vertragserfüllung für beide Vertragspartner folgenlos. Der Gast hat bereits entstandene Kosten und das anteilige Honorar zu tragen .